Fahne fürs Dorf

dorffahneLiebe Mitbürger!

Da auf der DG Jahreshauptversammlung im März über das Design und die Farbe für die Dorffahne diskutiert wurde, haben wir ein neues Design entworfen.

  • Hammer und Schlegel – als ehemaliges Bergbaugebiet
  • Pflug – für frühere und heutige Landwirtschaft
  • 3 Berge im Hintergrund – Pflugberg, Galgenück und Lichtert
  • Kapelle – als Motiv.
  • Farben - rot - weiß
  • Die Fahnengröße beträgt 160 x 80 cm.
  • Sie hat oben eine Schlaufe wo man eine Fahnenstange durchschieben kann.

Stückpreis bei einer Abnahme von 50 Stck. – 15,00€ incl. MwSt. und Versand.

Wir würden uns freuen wenn viele Lorbacher an dieser Aktion teilnehmen würden um unseren Ort bei kommenden Veranstaltungen und Festen schmücken zu können.

Für eure Unterstützung und Mitmachen bedankt sich

die Dorfgemeinschaft

Auszug aus der Satzung der DG. Lorbach.

Zweck, Name, Sitz, Geschäftsjahr:

Die Dorfgemeinschaft ist ein Verein des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens in Lorbach.
Sie ist kein E.V.
Ihr Sitz ist in Lorbach.

Mitgliedschaft:

Jeder Einwohner ist automatisch Mitglied der Dorfgemeinschaft.
Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Wegzug von Lorbach.
Ein Mitglied hat nach der Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Vorstand:

Die Geschäfte werden vom Vorstand geführt.
Der Vorstand besteht aus dem  Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassierer.
Die Mitglieder des Vorstandes werden in der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Mitgliederversammlungen und Sitzungen:

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereinens findet im ersten Quartal eines Geschäftsjahres statt.
Sie beschließt über:
Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern,
die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögens.

Bei der Beschlußfassung in der Mitgliederversammlung entscheidet die Mehrheit der erschienen Mitglieder.

Dorfgemeinschaftshaus:

Die Dorfgemeinschaft nutzt das von der Stadt Mechernich angemietete Dorfgemeinschaftshaus für Veranstaltungen gemäß der Hausordnung.

Auflösung des Vereines:

Die Auflösung bedarf  einer Mehrheit von drei viertel der anwesenden Mitglieder.
Bei der Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung über das Vereinsvermögen.

Auszug aus der Satzung der DG. Lorbach
vom 29.04.1993

Dorfgemeinschaft Lorbach

 

Copyright © 2018. All Rights Reserved.